Wer beim Arbeiten im Homeoffice oder mobil derzeit Datenschutz und Datensicherheit anspricht, wird gerne auf dringendere Probleme verwiesen. Das ist verständlich, trotzdem empfehlen wir erforderliche Maßnahmen zum Schutz von personenbezogenen Daten, Geschäftsgeheimnissen und der betrieblichen IT-Infrastruktur. Also in Summe der Funktionsfähigkeit Ihres Unternehmens schnellstmöglich zu prüfen und ggf. nachzuholen.
Eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen Mitarbeiter und Arbeitnehmer ermöglicht auf schnelle und einfache Weise eine Homeoffice Regelung zu treffen. Eine zwangsweise Anordnung einer Homeoffice-Nutzung kommt dagegen, genauso wie ein Recht von Mitarbeitern auf ein Homeoffice, allenfalls in akuten Notlagen in Frage. Das heißt, es müssten schon Infektionsfälle im Büro aufgetreten oder andere Schutzmaßnahmen, wie Hygiene, Raumtrennung, Anmietung anderer Räumlichkeiten, oder ähnliches nicht möglich oder nicht ausreichend sein. Zwar werden sich Unternehmen den Datenschutzbehörden gegenüber durchaus auf die aktuelle Krise berufen können. Es sollten allerdings Verpflichtungen von Mitarbeitern auf die Schutzpflichten und vor allen deren Instruktion möglichst zeitnah erfolgen.

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